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Ethik-Antrag genehmigt

Ausschnitt vom Deckblatt des Ethik-Antrags

Mit ihrem Schreiben vom 2.10.2019 hat die Gemeinsame Ethik-Kommission der Fakultäten 12-16 der Technischen Universität dem Projekt miTAS die ethische Unbedenklichkeit bescheinigt. Das positive Votum erfolgte einstimmig und ohne Auflagen.

Die Kommission ist auf der Grundlage des eingereichten Ethik-Antrags "zu dem Votum gekommen, dass das geplante Forschungsprojekt den ethischen Richtlinien zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchung entspricht und daher aus ethischer Sicht als unbedenklich eingestuft wird. "

Um ethische Fragestellungen bei der Durchführung des Projektes und insbesondere bei der Forschung in angemessener Weise zu berücksichtigen, hat sich das miTAS-Projektteam für die Stellung eines Ethik-Antrags an der TU Dortmund entschieden. Die Ethikkommission prüfte das Forschungsvorhaben in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte, der Autonomie und Selbstbestimmung jener Menschen, die in das Forschungsvorhaben einbezogen werden. Zudem wurden Fragen des Datenschutzes behandelt und entsprechend geprüft. Das Projektteam legte damit eine Grundlage für eine bewusst systematische Vorgehensweise bezüglich der ethischen, rechtlichen und sozialen (ELSI-)Aspekte im Projekt und eine Versicherung der Einhaltung relevanter ethischer Standards.

Ethische, rechtliche und soziale Aspekte sind auf unterschiedlichen Ebenen zu berücksichtigen: sowohl bei der Planung und Durchführung des miTAS-Projekts als auch – und dies schon im Hinblick auf die angestrebte zukünftige Verbreitung und Anwendung nach dem Projekt – bei der Konzeption, Realisierung und Anwendung der zu entwickelnden miTAS-Methodik und miTAS-App.