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Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der miTAS-App vom 4.12.2019

1 - Die miTAS-App wird von den Partnern im miTAS-Projekt entwickelt. Die miTAS-App basiert technisch auf der EJO-App. Die EJO-App wurde von der Technischen Universität Dortmund und dem Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) ehemals Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein entwickelt.

Die miTAS-App wird von den Partnern im miTAS-Projekt zu Erprobungszwecken im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekts interessierten Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Das FTB bietet die miTAS-App und die für die Anwendung nötigen Server-Dienstleistungen an. In dem Nutzungsbedingungen steht dafür das Wort Anbieter.

Der Anbieter ist zu erreichen unter:
Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV)
E-Mail: mitas@kb-esv.de
Telefon: 02335 9681-0
Fax: 02335 9681-19

Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen, die die miTAS-App benutzen. In den Nutzungsbedingungen steht dafür das Wort nutzende Person.

Sich als nutzende Person registrieren

2 - Wenn Sie die miTAS-App benutzen möchten, müssen Sie sich registrieren. Dazu müssen Sie erklären, warum Sie die miTAS-App benutzen wollen. Für die Registrierung müssen alle Angaben aktuell und wahrheitsgemäß sein. Der Anbieter entscheidet, ob Sie die miTAS-App benutzen dürfen. Sie haben keinen Anspruch auf Registrierung.

3 - Bei der Registrierung werden die Daten der nutzenden Person gespeichert. Wenn eine nutzende Person es wünscht, werden die Daten möglichst bald gelöscht. Mit der Löschung einer Registrierung werden auch die von der nutzenden Person hochgeladenen Inhalte vollständig gelöscht. Die nutzende Person ist daher selbst dafür verantwortlich, von ihr eingestellte Inhalte anderweitig zu sichern.

Bevor der Anbieter die Registrierung und Inhalte einer nutzenden Person löscht, muss er sie hierüber mindestens einen Monat vorher informieren. Der Anbieter darf einer nutzenden Person jederzeit den Zugang zur miTAS-App sperren. Aber nur, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel: Die nutzenden Person hält sich nicht an die Nutzungsbedingungen.

Die Aufgaben des Anbieters

4 - Der Anbieter stellt die miTAS-App im Rahmen des miTAS-Projekts kostenlos zur Verfügung. Er übernimmt aber keine Gebühren, die die nutzende Person an Andere zahlen muss, zum Beispiel für Internet-Zugang. Der Anbieter entscheidet über die Gestaltung, Funktionen und Bedienmöglichkeiten der miTAS-App. Nutzende Personen haben keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Funktionen der miTAS-App. Der Anbieter kann die miTAS-App jederzeit ändern oder die Bereitstellung beenden.

Der Anbieter bemüht sich, die Nutzung der miTAS-App jederzeit zu ermöglichen. Er kann eine ununterbrochene und unbeeinträchtigte Nutzbarkeit der App aber nicht garantieren.

Die Pflichten der nutzenden Person

5 - Die nutzende Person gibt bei der Registrierung ihre Daten an. Wenn sich die Daten ändern, muss sie das dem Anbieter unverzüglich mitteilen. (Kontaktdaten siehe unter Ziffer 1)

Nur die registrierte nutzende Person darf die miTAS-App benutzen. Die nutzende Person darf die miTAS-App nicht an andere weitergeben.

Die nutzende Person muss ihr Passwort geheim halten. Die Zugangsdaten und das Passwort dürfen nicht anderen Personen überlassen werden. Das Passwort muss sicher sein. Das heißt, das Passwort darf nicht leicht zu erraten sein und soll regelmäßig geändert werden. (Dafür gibt es Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Passwort-Nutzung.) Wenn die nutzende Person bemerkt, dass eine andere Person ohne Erlaubnis ihr Passwort verwendet oder die miTAS-App benutzt, dann muss die nutzende Person den Anbieter möglichst bald informieren. (Kontaktdaten siehe unter Ziffer 1)

6 - Die nutzende Person darf die Verfügbarkeit der miTAS-App für andere nutzende Personen nicht negativ beeinflussen. Verboten sind insbesondere störende Eingriffe in den Betrieb der miTAS-App sowie elektronische Angriffe auf die miTAS-App.

7 - Die nutzende Person entscheidet selbst, welche Inhalte sie in der miTAS-App hochlädt. Sie ist für diese Inhalte selbst verantwortlich.

Inhalte müssen rechtmäßig sein; sie dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen; sie dürfen keine Rechte anderer Personen verletzen. Rechte anderer Personen sind insbesondere

Von anderen Personen erstellte Inhalte dürfen nur mit deren Zustimmung von der nutzenden Person hochgeladen werden. Auch selbst erstellte Fotos, die andere Personen zeigen, dürfen für die miTAS-App nur mit der Zustimmung der abgebildeten Personen genutzt werden.

8 - Inhalte dürfen in der miTAS-App nicht hochgeladen werden, wenn sie:

9 - Die nutzende Person ist selbst verantwortlich für die Datensicherung der von ihr übermittelte Daten und Inhalte. Das heißt, die nutzende Person sollte ihre Daten und Inhalte auf einem eigenen Computer oder Spreichermedium sichern.

Die Rechte des Anbieters

10 - Der Anbieter kann jederzeit und ohne Vorankündigung nicht erlaubte Inhalte (gemäß Ziffern 7 und 8) löschen.

11 - Der Anbieter darf die von der nutzenden Person übermittelten Daten und Inhalte unentgeltlich nutzen, soweit dies zum Betrieb der miTAS-App erforderlich ist.

12 - Das geistige Eigentum an den Inhalten der App und des zugrundeliegenden Software-Codes liegt beim Anbieter bzw. einzelnen Partnern im miTAS-Projekt. Nur für die Inhalten, die von der nutzenden Person hochgeladenen wurden, liegt das geistige Eigentum bei der nutzenden Person.

Der Anbieter räumt der nutzenden Person nur insoweit ein Nutzungsrecht hieran ein, als dies zur bestimmungs­gemäßen Nutzung der miTAS-App erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Inhalte der miTAS-App samt des zugrundeliegenden Software-Codes ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

Der Haftungsausschluss des Anbieters

13 - Der Anbieter hat die im Rahmen der miTAS-App zur Verfügung gestellten Inhalte mit größt­möglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte.

14 - Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen der Rechte einer nutzenden Person, die auf dem Verhalten anderer Personen beruhen. Der Anbieter haftet auch nicht, wenn andere Personen sich trotz der vom Anbieter getroffenen angemessenen Sicherheitsvorkehrungen Kenntnis von den durch eine nutzende Person übermittelten Daten und Inhalten verschaffen. Weiterhin haftet der Anbieter nicht, wenn die Daten und Inhalte der nutzenden Person in der miTAS-App verloren gehen.

15 - Im Übrigen haftet der Anbieter grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einer lediglich leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung allerdings auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt. Unberührt bleibt eine Haftung des Anbieters nach einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung.

16 - Wenn die nutzende Person beim Benutzen der miTAS-App die Rechte anderer Personen verletzt, so hat die nutzende Person den Anbieter von den Ansprüchen der anderen Personen freizustellen, die diese gegenüber dem Anbieter geltend machen. Die nutzende Person hat in einem solchen Fall auch die weiteren hierdurch für den Anbieter entstehenden Kosten, insbesondere die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten für eine notwendige Rechtsverteidigung, zu ersetzen.